Informationen zur Kostenübernahme und Therapiedauer für Privatversicherte

Wichtiger Hinweis zur Kostenübernahme

Wir bitten unsere Patient*innen vor Beginn der Therapie, die Kostenübernahme mit ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls der Beihilfestelle zu klären.

So können Sie vorab prüfen, ob und wenn ja, welcher Eigenanteil möglicherweise zu entrichten ist.


Richtwert zur Therapiedauer

Die in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Zeitangaben (Regelbehandlungszeiten) dienen als Richtwert für die Gesamtdauer der jeweiligen Therapiemaßnahmen. Diese umfassen nicht nur die eigentliche Behandlungszeit mit dem/der Patient*in, sondern auch die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation sowie Vor- und Nachbereitungsarbeiten. Diese Tätigkeiten erfolgen üblicherweise ohne die Anwesenheit des/der Patient*in und sind nicht zwingend unmittelbar an die Therapieeinheit gekoppelt.

Für diese zusätzlichen Arbeiten wird zu jedem Termin pauschal eine Zeit von 15 Minuten eingeplant. Die auf der ärztlichen Verordnung ausgewiesene Therapiedauer wird entsprechend angepasst. Beträgt die verordnete Behandlungsdauer beispielsweise 60 Minuten, entfallen davon 45 Minuten auf die direkte Behandlung und 15 Minuten auf Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation.



Honorargestaltung und Informationen für Privatversicherte

Häufige Probleme mit der Kostenübernahme

Immer mehr Patient*innen berichten uns, dass ihre private Krankenversicherung die vollständige Erstattung der Therapiehonorare ablehnt. Oft wird dies mit einer angeblichen "Überhöhung" der Kosten begründet โ€“ unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Forderung. Stattdessen orientieren sich viele Versicherer an den niedrigeren Beihilfesätzen für den öffentlichen Dienst.

Besonders problematisch ist, dass einige Versicherungen mit identischen Begründungen und Formulierungen argumentieren. Dies lässt auf eine abgestimmte Strategie schließen, um Erstattungen zu kürzen. Dabei wird häufig der Eindruck erweckt, diese Kürzungen seien legitim. Leider scheuen viele Versicherte den Gang zum Rechtsanwalt, obwohl dieser oft erfolgversprechend ist. Besonders ältere und chronisch kranke Patient*innen berichten regelmäßig über solche Schwierigkeiten.


Ihr Behandlungsvertrag

Zwischen Ihnen und unserer Praxis wird ein Behandlungsvertrag gemäß ยง 611 BGB geschlossen. Damit verpflichten wir uns, die vereinbarte therapeutische Leistung zu erbringen. Sie verpflichten sich, die vereinbarten Kosten unabhängig von der Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu übernehmen.

Die Erstattungsansprüche gegenüber Ihrer Krankenversicherung hängen von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Diese setzen in der Regel eine ärztliche Verordnung voraus, die die Notwendigkeit der Therapie bescheinigt, und verlangen, dass die Leistung durch qualifizierte Therapeut*innen erbracht wird. Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag keine Klauseln enthält, die die Erstattungshöhe begrenzen.


Grundlage der Honorargestaltung

Für privatversicherte Patient*innen gibt es keine einheitlichen Tarifverträge. Daher hat sich in der Praxis ein Honorarrahmen von 1,8 bis 2,3 des höchsten Satzes einer gesetzlichen Krankenversicherung etabliert. Gerichte haben diese Praxis mehrfach bestätigt. Wir berechnen in unserer Praxis lediglich den 1,5-fachen Satz โ€“ trotz höchster Qualifikation und umfassender Erfahrung.


Gesellschaften mit vollständiger Kostenübernahme

Viele private Krankenversicherungen erstatten unsere Honorare vollständig. Fälle, in denen dies abgelehnt wird, bleiben bislang die Ausnahme. Dennoch empfehlen wir, sich gegen unberechtigte Kürzungen zur Wehr zu setzen. Bestehen Sie auf die Erfüllung der vertraglichen Bedingungen, wenn eine 100%ige Kostenübernahme vereinbart ist.


Besonderheiten für Beihilfeberechtigte

Beamt*innen haben Anspruch auf Leistungen der Beihilfe sowie gegebenenfalls einer privaten Zusatzversicherung. Die Beihilfe deckt jedoch oft nur einen Teil der Kosten. Beamte ohne Zusatzversicherung tragen daher höhere Eigenanteile. Anders als freiwillig privatversicherte Personen, die höhere Beiträge zahlen, können sie bei umfassenden Versicherungsverträgen auf eine vollständige Erstattung vertrauen.



Unsere Honorarsätze

Vor Beginn der Therapie erhalten Sie einen Behandlungsvertrag mit einer detaillierten Aufstellung der Kosten. Unsere Honorare orientieren sich an der aktuellen Rechtsprechung und berücksichtigen die exzellente Qualifikation und Erfahrung unseres Teams. Dies sichert eine optimale Behandlung und fördert eine schnelle Genesung โ€“ im Interesse aller Beteiligten.

Für weitere Informationen zur Privatpreisgestaltung empfehlen wir Ihnen die Website www.privatpreise.de.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!